Führerschein auf Probe — Weiterausbildung (WAB)
WAB Kurse
Wer benötigt welche Weiterausbildung?
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 Änderungen der Führerausbildung beschlossen. Davon ist auch die Weiterbildung betroffen.
Neu gilt folgende Vorschrift:
Ab dem 1.1.2020 muss nur noch 1 Weiterbildungskurs besucht werden, den Kurs „WAB 2.0“. Dieser dauert 7 Stunden.
Wichtig: Der WAB Kurs muss im ersten Jahr nach der bestandenen Führerprüfung absolviert werden. (gilt für alle Neulenkenden, welche die Führerprüfung nach dem 01.01.2020 bestanden haben, alle Anderen haben Zeit bis zum Ablaufdatum des Führerausweises unter Rubrik 4b)